Übergabe, Rückgabe und Reinigungsgebühren
Die Fahrzeuge können am Übernahmetag zwischen 16.00 und 18.00 Uhr übernommen werden.
Die Rückgabe erfolgt am Rückgabetag spätestens bis 11.00 Uhr.
Berechnet werden die Anzahl der Nächte. Bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangener Stunde € 30.- berechnet. Übergabe und Rückgabe sind an jedem
Werktag möglich (ausgenommen Sonn- und Feiertage).
Die Fahrzeuge werden innen und außen gereinigt zurückgegeben. Ist die Reinigung bei Fahrzeugrückgabe durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat dieser für die Außenreinigung € 70.-, für die Innenreinigung € 110.- und eine nicht entsorgte Toilettenkassette € 120.- zu bezahlen.
Servicepauschale
Die Service-Übergabepauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeugs und die Einweisung des Mieters sowie die Rücknahme nach Beendigung der Miete. Außerdem enthält die Gebühr die Kosten
für eine Propangasfüllung, die WC-Chemikalien, Eurostecker und Auslandsschutzbrief. Wir desinfizieren die Frischwasseranlage laut Trinkwasserverordnung.
Die Mietpreise schließen ein:
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Haftungsbeschränkung
Der Mieter haftet bei Schäden am gemieteten Fahrzeug nur bis € 1200.- je Schadensfall. Gilt nicht bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
Mindestalter
Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein. Je nach Fahrzeugmasse benötigt der Fahrer den Führerschein Klasse B ( bis3,5t to) bzw. C1 oder 3 (über3,5to) Der Mieter ist bei der Buchung selbst für
einen Fahrer mit passender Fahrerlaubnis für das Fahrzeug verantwortlich.
Fahrzeugreisereservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen die Anzahlung zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung
gebunden. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die folgenden Anteile des voraussichtlichen Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen: Es wird grundsätzlich
eine Aufwands und Buchungslücken pauschale in Höhe von € 100.-berechnet. Bei Rücktritt bis 60 Tage vor dem Übernahmetag zusätzlich 20% der Buchungsausfalltage. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor dem
Übergabetag zusätzlich 50% der Buchungsausfalltage. Bei Rücktritt weniger als 20 Tage vor dem Übernahmetag zusätzlich 90 % der Buchungsausfalltage Der Höchstbetrag ist 90% der Buchungsausfalltage .
Diese Beträge werden auf jeden Fall, auch bei teilweiser Weitervermietung des Fahrzeuges erhoben. Wird das Wohnmobil nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt. Bei Fahrzeug übergebe Vorablauf. Bei
Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung schützen.
Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder möglich. Für außereuropäische Länder muss nach Rücksprache mit dem Vermieter ein spezieller Versicherungsschutz beantragt werden. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.